Informationen zu den Pflegestufen und der Pflegeversicherung
Es wurden am 01.01.2010 die Sachleistungsbeträge und Geldleistungen gesetzlich angehoben nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz.
Seit 01.01.2013 ist das Pflege-Neuausrichtungsgesetz für Demenzkranke in Kraft getreten. Mehr Leistung für Menschen mit Demenz.
Leistungen ab 2017!!!
Pflegeleistungen:
Bei Personen mit Anspruch auf Beihilfe gelten jeweils die halben Beträge.
Pflegesachleistung (häusliche Pflegehilfe):
Pflegebedürftige erhalten Grundpflege (z. B. Hilfe bei der Körperpflege und
der Ernährung) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (wie Einkaufen,
Kochen, Waschen etc.) durch Pflegekräfte der ambulanten Pflegedienste.
In Abhängigkeit von den Pflegegraden, werden die Sachleistungskosten bis zu den nachfolgend angegebenen monatlichen Höchstbeträgen übernommen:
Grad 1 - 125 €
Grad 2 - 761 €
Grad 3 - 1431 €
Grad 4-Härte - 1778 €
Grad 5- 2200 €
Pflegegeldleistung:
Pflegegrade: Pflegegeld:
Grad 1 000 €
Grad 2 332 €
Grad 3 573 €
Grad 4 765 €
Grad 5 947 €
Pflegegeld für eine Selbst beschaffte Pflegehilfe
Wird die häusliche Pflege von einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson
(wie Angehörige, Nachbarn, Bekannte) übernommen, bezahlt die Pflegekasse
monatlich ein Pflegegeld in dieser Höhe aus.
Kombinierte Leistungen:
Wird der monatliche Höchstbetrag für die Pflegesachleistungen nur zum Teil
in Anspruch genommen, zahlen die Pflegekassen zusätzlich ein anteiliges
Pflegegeld. Dies gilt dann, wenn eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson
zur Verfügung steht.
Ein Beispiel:
Grad 2. In einem Monat werden Pflegesachleistungen in Höhe von 270 € in Anspruch genommen, dies entspricht 39 % des monatlichen Höchstbetrages aus 689 €.
Somit kann noch ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 224 € gezahlt werden
(entspricht 61 Prozent aus 316 €).
Verhindertenpflege (Ersatzpflege):
Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson kann
eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Im Kalenderjahr
stehen dafür insgesamt 1612 € für längstens vier Wochen zur Verfügung.
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderungspflege mindestens sechs Monate gepflegt hat. Die Höhe der Leistung ist davon abhängig, ob ein ambulanter Pflegedienst oder eine nicht erwerbsmäßig tätige Ersatzpflegekraft die Verhinderungspflege übernimmt. Der Anspruch kann auch für den Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung verwendet werden.
Entlastungsbetrag ambulant 125 € monatlich
(zweckgebunden)
Weblink: http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeversicherung
Download-Service: beschwerdeformular.pdf
Kooperationspartner:
Fuhrpark: Autohaus Kaiser und Kainzmaier Reinhard
Fa. Wöllzenmüller
Hospiz-Verein Anna e.V. Mühldorf
Krankenpfleger(in)
Wir suchen zum sofortigen Eintritt eine(n) engagierte Krankenpfleger(in) für den mobilen Einsatz im Raum Mühldorf, in Teilzeit oder Vollzeit
Altenpfleger(in)
Wir suchen zum sofortigen Eintritt eine(n) engagierte Altenpfleger(in) für den mobilen Einsatz im Raum Mühldorf, in Teilzeit oder Vollzeit
Haushaltshelfer(in)
Wir suchen zum sofortigen Eintritt eine(n) Haushaltshelfer(in) als geringfügig Beschäftigte oder in Teilzeit
Betreuungsassistent(in)
ab Mai 2017 in Teilzeit oder 450 Euro
Pflegehelfer/in
in Teilzeit oder Vollzeit
Selbstbestimmtes Wohnen bis ins hohe Alter, 24 Stunden betreut, bietet die ambulant betreute Wohngemeinschaft "Haus Camillo" eine andere Form des behüteten Lebens.
Informieren Sie sich, es lohnt sich.
Sozialstation Inntalpflege Wimmer - Bachfeldstraße 1 - 84570 Polling - Beratungs-Telefon (08631) 16 04 60